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Abgaswartung

Die Abgaswartungspflicht wurde in der Schweiz per 01. Januar 2013 für bestimmte Fahrzeuge mit einem Selbstdiagnose-System ( OBD ) abgeschafft. Viele Fahrzeuge verfügen über ein solches System, Aber nicht alle OBD-Systeme befreien die Fahrzeughalter von der periodischen Abgaswartung.

 

Vorschriften

Folgende Fahrzeugarten enthalten ein anerkanntes OBD-System, welches gemäss Art. 59a der Verkehrsverordnung (SR 741.11) von der Abgaswartung in der Garage befreit:

 

 

  • Leichte Motorwagen (z.B. Personen- und Lieferwagen) mit – Benzin- oder Gasmotoren, wenn sie mindestens den Abgasvorschriften Euro 3 entsprechen;
    – Dieselmotoren, wenn sie mindestens den Abgasvorschriften Euro 4 entsprechen;
  • Schwere Motorwagen (z.B. Lastwagen und Busse), die mindestens die Abgasvorschriften Euro 4 erfüllen und nach dem 30. September 2006 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden.

 

Achtung:

Neu muss der Halter das Fahrzeug innert Monatsfrist in die Werkstatt bringen, überprüfen und allenfalls instand stellen lassen, wenn die Warnlampe im Armaturenbrett aufgrund einer Fehlfunktion aufleuchtet.

 

 

Gilt die Erleichterung auch für mein Fahrzeug?

Die Exakte Beurteilung, ob ein Fahrzeug von der Abgaswartungspflicht befreit ist, erfolgt anhand des Emissionscodes, welcher im Fahrzeugausweis im Feld 72 dargestellt wird. Bei Fahrzeugen bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen sind dies die Codes:

Die Unten genannten Codes in Abhängigkeit des Fahrzeuggewichtes ( Feld 33 im Fahrzeugausweis ) sind von der Periodischen Abgaswartung befreit. ( Fahrzeuge mit Benzin, Gas  und Dieselmotoren mit einem Gesamtgewicht von höchstens 3,5 Tonnen )

Leichter Motorwagen mit Benzin- oder Gasmotor, in Feld 33 ein Gewicht von höchstens 3,5 Tonnen und in Feld 72 einen der folgenden Emissionscodes eingetragen hat:

 B03  B04  B5a, B5b  B6a, B6b, B6c  A04  A05  A07

 

Leichter Motorwagen mit Dieselmotor, in Feld 33 ein Gewicht von höchstens 3.5 Tonnen und im Feld 72 einen der folgenden Emissionscodes eingetragen hat:

 B04  B5a, B5b  B6a, B6b, B6c  A04  A05  A07

 

Angebot Abgaswartung

 

Für Fahrzeuge, die nicht von der Erleichterung profitieren oder bei denen durch eine OBD-Fehleranzeige der vorgeschriebene Abgastest ansteht, bieten wir Ihnen weiterhin die Abgaswartung an.

 

Abgaswartung Benzin ab Fr. 79.00
Abgaswartung Diesel ab Fr. 119.00

 

Wir weisen Sie darauf hin.

 

Auch wenn Ihr Fahrzeug von der Abgaswartung befreit ist.


Brennt in Ihrem Instrumenanzeige die Motordiagnoselampe ( Abbildung so oder ähnlich ), besteht ein Fehler im Abgas/Verbrennungssystem des Motors, das Motorsteuergerät befindet sich im sogenannten (Notlaufprogramm), um Schäden am Motor, der Abgasanlage und der Umwelt zu vermeiden, lassen Sie die Systeme möglichst rasch Überprüfen und die Fehler Beheben.

 

Auch Behörden und Polizei verfügen über diese OBD- Diagnosegeräte und können bei einer Kontrolle den Fehlerspeicher auslesen. Auch kann dort Nachgeschaut werden, wie lange diese Lampe schon brennt, respektive wie lange der Fehler schon vorhanden ist.

Dies kann empfindliche Strafen zu Folge haben!

 

Wie erkenne ich ob das Diagnosesystem richtig funktioniert?

 

Zündung einschalten, Motordiagnoselampe brennt, Motor Starten, die Motordiagnoselampe muss erlöschen.

 

Ist dies der Fall = System in Ordnung

Ist dies nicht der Fall = System hat einen Fehler = System überprüfen lassen!

 

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.